Goldenes Visum – sichern Sie sich Ihre Zukunft!

Goldenes Visum – Verdin Property
Goldenes Visum für Spanien – Investieren Sie in Spanien und erhalten Sie die Aufenthaltserlaubnis

Das Goldene Visum für Spanien ist ein Aufenthaltsvisum, das einem Nicht-EU-Bürger ausgestellt wird. Normalerweise immer jemand, der eine bedeutende Investition in die spanische Wirtschaft tätigen möchte. Das Visum ermöglicht dem Inhaber und seinen Familienangehörigen einen Aufenthalt in Spanien und visumfreien Zugang zum Schengen-Raum.

In den meisten Fällen werden die Goldenen Visa für Spanien jemandem ausgestellt, der Immobilien kauft. Sie stehen jedoch auch Unternehmern zur Verfügung, die in ein spanisches Unternehmen investieren. Aus diesem Grund werden sie auch als spanische Investorenvisa bezeichnet.

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Investieren Sie 500.000 Euro in Spanien für ein Goldenes Visum
Wer kann ein Goldenes Visum für Spanien bekommen?

Um Anspruch auf ein spanisches Goldenes Visum zu haben, müssen Sie eine der folgenden Investitionen tätigen:

  • Erwerben Sie Immobilien in Spanien im Wert von mindestens 500.000 €. Bei der Immobilie kann es sich um eine einzelne oder mehrere Einheiten handeln. Der Gesamtwert muss mindestens 500.000 Euro betragen.
  • Investieren Sie in die spanische Staatsverschuldung von mindestens 2.000.000 €.
  • Kaufen Sie Aktien eines Unternehmens oder tätigen Sie eine Einlage bei einer spanischen Bank in Höhe von mindestens 1.000.000 €.
  • Investieren Sie in ein neues Unternehmen, das Beschäftigungsmöglichkeiten bietet. Tragen Sie zur wissenschaftlichen und/oder technologischen Innovation bei und haben Sie einen relevanten sozioökonomischen Einfluss auf den Bereich, in dem das Unternehmen betrieben wird.

Zusätzlich zur Investition müssen Sie auch folgende Voraussetzungen erfüllen:

  • Sie müssen volljährig sein (+18 Jahre).
  • Keine Vorstrafen.
  • Ihnen darf in der Vergangenheit kein Schengen-Visum verweigert worden sein.
  • Muss in Spanien krankenversichert sein.
So bewerben Sie sich

Haben Sie eine der oben aufgeführten Investitionen getätigt? Anschließend können Sie einen Visumantrag bei der nächstgelegenen spanischen Botschaft oder dem nächstgelegenen spanischen Konsulat einreichen. Zum Zeitpunkt der Antragstellung müssen Sie sich dazu verpflichten, die Investition zu tätigen. Die Investition muss jedoch nicht unbedingt abgeschlossen sein.

Sie können den Antrag selbst oder durch einen Bevollmächtigten, beispielsweise einen Rechtsanwalt, stellen. Wenn Sie den Antrag für ein goldenes Visum für Spanien einreichen, müssen Sie die erforderlichen Dokumente bei sich haben. (siehe Erforderliche Dokumente für die Beantragung eines Goldenen Visums für Spanien weiter unten).

Sie müssen nicht in Spanien sein, um das Visum zu beantragen, obwohl Sie wahrscheinlich vor der Beantragung des Visums dorthin reisen müssen. Dies dient der Verwaltung Ihrer Investition. Nachdem Sie das Visum erhalten haben, müssen Sie nach Spanien reisen, um Ihre Aufenthaltserlaubnis zu erhalten.

Antrag für Familienangehörige: Familienangehörige müssen als Familienangehörige ein eigenes Visum für Spanien beantragen. Sie müssen Unterlagen enthalten, die die familiäre Beziehung belegen, beispielsweise Geburts- und Heiratsurkunden.

Kann ich meine Familie einbeziehen?

Ja! Die Familienmitglieder, die Sie in das Goldene Visum für Spanien einbeziehen können, sind:

  1. Ihr Ehepartner
  2. Kinder unter 18 Jahren. Wenn Sie Kinder haben, die nicht minderjährig sind, aber dennoch aus gesundheitlichen oder psychischen Gründen unterhaltsberechtigt sind, gelten auch diese für das Visum.
  3. Unterhaltsberechtigte ältere Eltern.

Auch Ihre Familienangehörigen erhalten eine Aufenthaltserlaubnis und dürfen sich im Schengen-Raum frei bewegen.

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Werden Sie spanischer Staatsbürger nach 10 Jahren ständigem Wohnsitz
Wie lange ist es gültig?

Das Goldene Visum, das Sie bei der Botschaft erhalten, ist ein Jahr gültig. In diesem Jahr müssen Sie nach Spanien einreisen und Ihr Visum gegen eine Aufenthaltserlaubnis für Spanien eintauschen. Diese ist zwei Jahre gültig.

Die Aufenthaltserlaubnis kann dann unbefristet verlängert werden, ohne dass eine Aufenthaltserfordernis besteht. Dies gilt solange, wie Sie Ihre Investition aufrechterhalten. Sie müssen jedes Mal nach Spanien reisen, wenn Sie Ihre Aufenthaltserlaubnis erneuern müssen.

Wenn Sie beabsichtigen, tatsächlich in Spanien zu leben, können Sie nach fünf Jahren ununterbrochenen Aufenthalts einen Antrag auf Daueraufenthalt stellen. Das bedeutet mindestens sechs Monate im Jahr.

Kann ich durch Investitionen die Staatsbürgerschaft erlangen?

Ja, das spanische Investorenvisum ist ein Weg zur Staatsbürgerschaft, sofern Sie mindestens 10 Jahre in Spanien leben.

Obwohl der Prozess, durch eine Investition in Spanien ansässig zu werden, ziemlich einfach ist, müssen Sie für den Erhalt eines Reisepasses mindestens zehn Jahre lang mindestens sechs Monate im Jahr in Spanien leben.

Darüber hinaus gibt es weitere Voraussetzungen für die Erlangung der spanischen Staatsbürgerschaft, etwa Sprachkenntnisse und eine Bindung zum Land. Ein spanischer Pass ermöglicht dem Inhaber Zugang zum EU-Arbeitsmarkt und visumfreien Zugang zu über hundert Ländern.

Vorteile des Goldenen Visums

Spanien ist Teil der Europäischen Union, was bedeutet, dass spanische Einwohner visumfrei in alle Länder der Schengen-Zone reisen können. Dies gilt für bis zu drei Monate in einem Zeitraum von sechs Monaten, ebenso wie Ihre Familienangehörigen. Weitere Vorteile sind:

  • Für die Verlängerung der Aufenthaltserlaubnis ist es nicht notwendig, in Spanien zu leben – Sie können dies aber tun, wenn Sie möchten.
  • Sie können in Spanien legal arbeiten und leben.
  • Sie können Ihre Familienangehörigen (Ehepartner, Kinder und unterhaltsberechtigte Eltern) mitbringen.
  • Sowohl Sie als auch Ihre Familienangehörigen haben Zugang zu öffentlichen Dienstleistungen wie staatlicher Gesundheitsversorgung und Schulbildung.
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Lebe an einem der besten Orte der Welt
Welche Unterlagen benötige ich?

Für die Beantragung eines spanischen Goldenen Visums benötigen Sie folgende Dokumente:

  • Antragsformular für ein Visum für Spanien
  • Zwei Passfotos. Stellen Sie sicher, dass sie den Bildrichtlinien für ein spanisches Visum folgen.
  • Stellen Sie sicher, dass der Reisepass für den ersten Zeitraum, den Sie in Spanien verbringen möchten, gültig ist und mindestens zwei leere Seiten enthält. Möglicherweise benötigen Sie auch eine Fotokopie der Seite mit den persönlichen Daten Ihres Reisepasses.
  • Wenn Sie nicht Staatsbürger des Landes sind, in dem Sie leben: Ihre Aufenthaltserlaubnis.
  • Dokumente, die belegen, dass Sie über ausreichendes Einkommen verfügen, um sich und Ihre Familie zu ernähren, während Sie in Spanien leben.
  • Polizeiliche Unterlagen, die belegen, dass Sie keinen kriminellen Hintergrund haben. Sie müssen innerhalb von drei Monaten vor der Antragstellung ausgestellt werden.
  • Nachweis einer Krankenversicherung (privat oder öffentlich) bei einer in Spanien tätigen Versicherungsgesellschaft.
  • Nachweis über die Zahlung der Visumgebühr.
  • Alle weiteren Dokumente im Zusammenhang mit Ihrem konkreten Fall (Investition oder Immobilienkauf), wie unten beschrieben.

Die von Ihnen eingereichten Dokumente müssen (sofern noch nicht geschehen) von einem vereidigten Übersetzer ins Spanische übersetzt und mit einer Apostille versehen werden.

Anforderungen für ein Goldenes Visum (Immobilien)

Wenn Sie eine Immobilie in Spanien erworben haben, müssen Sie innerhalb von drei Monaten vor Antragstellung durch eine vom Grundbuchamt ausgestellte Bescheinigung nachweisen, dass Sie das Eigentum an der Immobilie erworben haben.

Auf dieser Bescheinigung muss der Kaufbetrag (mindestens 500.000 €) aufgeführt sein.

Wenn der Immobilienkauf noch nicht im Grundbuch eingetragen ist, können Sie zusammen mit dem Zahlungsbeleg einfach einen Nachweis über die Eintragung der Unterlagen zur Hinterlegung einreichen.

Wenn der Immobilienkauf noch nicht abgeschlossen ist, können Sie den Vorvertrag einreichen. Dazu gehören eine Anzahlung und ein Schreiben eines Finanzinstituts in Spanien, das die Verfügbarkeit der erforderlichen Mittel nachweist.

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Ich möchte ein Investorenvisum

Um Ihre Investition bei der Beantragung eines spanischen Investorenvisums nachzuweisen, müssen folgende Dokumente eingereicht werden:

  • Investition in spanische Staatsschulden: Eine Bescheinigung der Bank von Spanien oder eines anderen Finanzinstituts, aus der hervorgeht, dass Sie für einen Zeitraum von mindestens fünf Jahren alleiniger Eigentümer der Investition sind.
  • Kauf von Aktien oder Aktien eines spanischen Unternehmens: Eine Aufstellung der Investition vom spanischen Investitionsregister des Ministeriums für Wirtschaft und Wettbewerbsfähigkeit.
  • Investition in börsennotierte Aktien: Eine Bescheinigung des Finanzintermediärs über Ihre Investition. Registriert bei der spanischen Nationalen Börsenkommission oder bei der Bank von Spanien.
  • Eine Bankeinlagenanlage. Eine Bescheinigung des Finanzinstituts, in der Sie als alleiniger Eigentümer der Bankeinlage aufgeführt sind.
Kann ich einen Kredit aufnehmen, um ein Goldenes Visum zu beantragen?

Nein, Sie können kein Goldenes Visum für Spanien beantragen, wenn Sie das Geld über einen Kredit aufnehmen. Sie müssen die Anfangsinvestition vollständig tätigen. Durch Ihre eigenen Mittel und Sie müssen der alleinige Eigentümer der Investition sein.

Wenn Sie jedoch eine Immobilie im Wert von mehr als 500.000 Euro erwerben, können Sie den Betrag über 500.000 Euro über Kredite und Finanzierungen abbezahlen.

Kann ich eine gemeinsame Investition tätigen?

Auch bei einer gemeinsamen Investition oder einem Kauf muss jede einzelne Investition die Mindestanforderungen erfüllen. Wenn Sie sich also für den Kauf einer Immobilie entscheiden, muss jede beteiligte Person 500.000 € bezahlen, um Anspruch auf das Goldene Visum zu haben. Eine Aufteilung der Investition in kleinere Beträge ist nicht möglich. Sie hätten keinen Anspruch auf eine Aufenthaltsgenehmigung mit dem Goldenen Visum.


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